AGB

Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Sachverständigenbüros H. Schreiner (im Folgenden kurz: SVB-S) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. AGB von Kunden entfalten hingegen keine Rechtswirkung.

Bedingungen für Dienstleistungen des Sachverständigenbüros

Alle Preise werden für jeden Auftrag auf Basis des jeweils gültigen Angebotes des SVB-S vereinbart und verstehen sich innerhalb Deutschlands zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, im Ausland ohne Mehrwertsteuer.
Das SVB-S behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten des SVB-S zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der schriftlichen Einwilligung.
Das SVB-S erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und branchenüblichen Sorgfalt. Der Anspruch auf Nacherfüllung bei Mängeln muss vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gilt die Leistung als bestätigt. Der Kunden gewährt dem SVB-S zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das SVB-S von der Nacherfüllung befreit.
Rechnungen sind innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Falls dem SVB-S Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann das SVB-S seine Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist das SVB-S zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht für das SVB-S ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offenen Rechnungen und Vergütungsansprüche des SVB-S sofort fällig und zahlbar.

Teilnahmebedingungen für Seminare

Anmeldungen müssen schriftlich per Post, Fax oder Email erfolgen. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, Kursbeschreibung und Rechnung. Stornierungen/Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei später eingehenden Stornierungen/ Absagen wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden bzw. kann auf einen anderen Termin umgebucht werden. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor bzw. Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen abzusagen. Angemeldete Teilnehmer werden benachrichtigt und über neue Termine informiert.

Haftung, Verjährung

Das SVB-S haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentlicher Nebenpflicht), bei einfacher fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigem Verzug. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das SVB-S die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für Schäden, die aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder des Fehlers einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bspw. bei Dienstleistungen und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, d.h. für Nacherfüllungsansprüche, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Schlussbestimmungen

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des SVB-S Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Lauf. Dessen unbeschadet ist das SVB-S berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Die Rechtsbeziehung zwischen dem SVB-S und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.